Union
Verantwortung der Abteilung Frauen in der Schweizer Union:
Die Leiterin der Abteilung Frauen in der Union wird von der Delegiertenkonferenz gewählt. Sie ist Mitglied des Verbandsausschusses, wenn möglich mit Stimmrecht. Grundlage: Handbuch für Frauendienste der Generalkonferenz.
In der Schweiz wählt die Union keine Abteilungsleiter. Es werden 2 Vereinigungsleiterinnen gewählt, je für Deutschschweizerische Vereinigung (DSV) und Féderation Suisse Romande et Tessin ( FSRT). Beide Leiterinnen der Vereinigungen übernehmen die Funktion der Unionsleiterin und der Leiterin in den Vereinigungen gleichermassen (siehe Vereinigung).
Ziele:
1. Die Begabungen und Fähigkeiten der Frauen in den Gemeinden zu fördern.
2. Frauen für den missionarischen Dienst und besonders für den Dienst von Frauen für Frauen, auszubilden.
3. Die Leitung der Gemeinschaft mit Informationen und Beratung, zu Anliegen die adventistische Frauen betreffen und von besonderem Interesse für sie sind, zu versorgen.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
1. Planung von Tagungen und Maßnahmen für Frauen in den Vereinigungen fördern.
2. Kulturspezifische Aktivitäten innerhalb der Frauendienste für die Gemeinden im Verband, entwickeln und erweitern.
3. Gründen und Erhalten von Koordinationspositionen Frauendienste in den Vereinigungen.
4. Die Leiterinnen der Abteilung Frauen in den Vereinigungen, in Planung und Organisation der Abteilung Frauen, unterstützen.
5. Frauentagungen und Maßnahmen in den Vereinigungen begleiten und Unterstützung und Anleitung geben.
6. Organisieren, Planen und Realisieren der verbandsweiten Frauendienste Maßnahmen und Tagungen.
7. Vorsitzende im Ausschuss der Verbandsfrauendienste.
8. Als Sprecherin zur Verfügung stehen, um die Bedürfnisse und Anliegen von Frauen an verschiedenen Orten im Verband, bei Frauentagungen, Seminaren, etc. zu präsentieren.
9. Einen Katalog mit Hilfsmitteln und Ideen für die Frauendienste erstellen.
10. Eine Zentralstelle für Hilfsmittel, Ideensammlungen und Veröffentlichungen der Frauendienste einrichten.
11. Für die Leiterinnen der Abteilung Frauen in den Vereinigungen, den Koordinatorinnen in den Ortsgemeinden und den Frauen in der Adventgemeinde Hilfsmaterial erstellen und weitergeben.
12. Funktion der Ausbildung wahrnehmen, die Abteilung zu definieren und die Aufgaben und Rolle der Leiterinnen und Beauftragten innerhalb der adventistischen Gemeinschaft, zu klären (auf Predigertagungen, Tagungen für Diakonie und Gemeindeleiter, im Rahmen von Wahlen und Berichten in Gemeinden, bei Abteilungsleiterberatungen und gegenüber Administratoren und sonstigen Leitern der Gemeinschaft etc.)
13. Verbindungsperson zwischen den Frauendienste Leiterinnen der Vereinigungen und der Divisionsabteilung Frauen (Women’s Ministries = WM)
14. Aktives Mitglied im Frauendienste-Beratungsausschuss der Division.
15. Unterstützung der Frauendienste Leiterin auf Divisionsebene.
16. Erstellung einjährlicher Berichte über die verbandsweiten Aktivitäten der Frauendienste für die WM-Leiterin in der Division.
17. Unterstützung der Gemeinschaftsleitung durch Beschaffung von Informationen und Beratung zu frauenrelevanten Themen innerhalb der Gemeinschaft.
siehe auch:
Handbuch Abteilung Frauen, herausgegeben von Abt. Frauen der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten.
Gemeindehandbuch, Euro-Afrika-Division der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, Ausgabe 2006